Privatimport

Privatimport oder Eigenimport bedeutet den Kauf und die Einfuhr von Produkten aus dem Ausland für den privaten Bedarf.

Grundsätzlich darf jede Person, solange geschäftsfähig, Waren aus dem Ausland einkaufen und importieren. Es gibt hierfür kein Reglement. Einen Gewerbeschein brauchen Sie auch nur, wenn Sie mit den Waren Handel treiben und sie wieder verkaufen.
Das Paket bzw. die Papiere werden meistens einer steuerlichen Untersuchung durch den Zoll standhalten müssen.
Bei kleineren Bestellungen die mit der normalen Post geschickt werden, erhalten Sie unter Umständen eine Nachricht der örtlichen Zollstelle, die Sie auffordert, das Paket dort zu verzollen und abzuholen. Sie müssen dann einige Papiere ausfüllen, Einfuhrsteuer und Zoll bezahlen und können es direkt mitnnehmen.

Grössere Pakete werden meistens in speziellen Frachtflugzeugen geschickt, der Ablauf ist ebenfalls gleich. Meistens erhalten Sie einen telefonischen Anruf der zuständigen Spedition, die Ihnen mitteilt das Ihre Ware zur Abholung bereitsteht. Nun machen Sie sich selbst auf den Weg, oder beauftragen eine Spedition, um die Lieferung zu verzollen und zu Ihnen zu transportieren.